Rechtsanwalt

          Karl Schlüter

Jahrgang 1953, geboren in Minden/Westfalen.
 

  • Abitur am Staatlich Altsprachlichen Gymnasium Minden
  • Studium der Rechtswissenschaften an    der Universität Bielefeld
  • Referendariat am Landgericht Bielefeld,   der Staatsanwaltschaft Bielefeld, in der Kämmerei der Stadt Lübbecke und in einer bedeutenden wirtschaftsrechtlich orientierten Anwalts- und Notariatskanzlei   in Minden.
  • Seit dem Jahr 1983 als Rechtsanwalt zugelassen.

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Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

          Hendrik Schlüter

Jahrgang 1978, geboren in Bad Oeynhausen

 

  • Abitur am Ratsgymnasium Minden
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
  • Referendariat am Landgericht Bielefeld, der Staatsanwaltschaft Bielefeld, beim Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke und in einer familien- und zivilrechtlich orientierten Anwalts- und Notariatskanzlei in Minden.
  • 2. Staatsexamen im Jahr 2010 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf.
  • Seit Februar 2011 als Rechtsanwalt zugelassen.
  • 2013 Fachanwaltslehrgang "Arbeitsrecht"
  • 2014 Erkennung zum "Fachanwalt für Verkehrsrecht"
  • 2020 Fachanwaltslehrgang "Versicherungsrecht"

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Unser Angebot

 

Wir vertreten mittelständige und kleinere Unternehmen, Privatpersonen                    

und Vereine auf (fast) allen Rechtsgebieten.

 

Wir sind insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

 

  • Wettbewerbsrecht
  • Internetrecht
  • Forderungseinzug (und diesen hartnäckig auch nach der Titulierung von Forderungen)
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Kauf-, Dienst- und Werk-Vertragsrecht
  • Verkehrsrecht (und wir nehmen gern und mit Leidenschaft die Konfrontation mit Versicherungen im Rahmen von Unfallabwicklungen auf)
  • Bußgeldverfahren
  • Strafrecht

 

Unser Ziel ist es, dass Sie zu uns Vertrauen haben. Wir werden Sie individuell und kompetent beraten, Ihr Ziel außergerichtlich durchzusetzen versuchen und –wenn notwendig- in Absprache mit Ihnen Sie unter Darstellung des Kostenrisikos gerichtlich vertreten. Wir können für Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten. Sie müssen aber auch damit rechnen, dass wir Ihnen nach Prüfung der uns übertragenen Rechtssache davon abraten, aus wirtschaftlichen Gründen oder mangels Erfolgsaussichten  ein gerichtliches Verfahren durchzuführen.

 

Wir sind so flexibel, dass wir Sie auch in Ihrem Unternehmen zwecks Durchführung von Besprechungen besuchen. Das hat den Vorteil, dass Sie Zeit sparen und wir direkt mit den sachbearbeitenden Mitarbeitern sprechen und gleich sämtliche Unterlagen von Ihnen mitnehmen können, die wir für Ihre Vertretung benötigen.

 

Wünschen Sie die Beurkundung von Verträgen, stellen wir gern den Kontakt zu einem versierten Notar her, zu dem schon Jahrzehnte Vertrauen besteht.